Die Corporate Language (engl. für einheitliche Unternehmenssprache) für brandenburg.de definiert neben
den Vorschriften zum abgestimmten Sprachgebrauch folgende Regeln für alle Texte und Inhalte:
- Synonyme sollten vermieden werden.
- Fremdsprachige Begriffe sind durch geeignete deutsche Begriffe zu ersetzen.
- Auf geschlechtergerechte Begriffe ist zu achten.
- Begriffe, die bereits im Landesorganisationsgesetz (LOG) definiert sind, müssen nicht aufgeführt sein.
- Alle Begriffe sind überwiegend im Singular aufgeführt. Ihr Einsatz im Plural oder Singular erfolgt kontextabhängig.
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