2.3 Urheberrechtskennzeichnung

Die Urheberrechtskennzeichnung ist für alle Medien Vorschrift, zu denen Publizierende keine eigenen Publizierrechte besitzen.

  • Die Kennzeichnung wird kontrastreich und irreversibel lesbar am unteren rechten Rand des Mediums angebracht. Beim Einsatz einer Hintergrundfarbe entspricht diese der Grundfarbe bzw. der blassen Grundfarbe (< 100% Sichtbarkeit).
  • Der Schriftstil folgt den Vorgaben aus dem Kapitel zur Typografie.
  • Die Schriftfarbe ist je nach Hintergrund des Mediums zunächst in der Standardtextfarbe oder in WEIß auszuführen (siehe Kapitel 3.2.3 Standardfarben, jede Farbe ist definiert).
  • Der Schriftzug enthält alle Pflichtkennzeichnungen.
Urheberrechtskennzeichnung in Bildern

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