Die Urheberrechtskennzeichnung ist für alle Medien Vorschrift, zu denen Publizierende keine eigenen
Publizierrechte besitzen.
- Die Kennzeichnung wird kontrastreich und irreversibel lesbar am unteren rechten Rand des Mediums
angebracht. Beim Einsatz einer Hintergrundfarbe entspricht diese der Grundfarbe bzw. der blassen Grundfarbe (< 100% Sichtbarkeit).
- Der Schriftstil folgt den Vorgaben aus dem Kapitel zur Typografie.
- Die Schriftfarbe ist je nach Hintergrund des Mediums zunächst in der Standardtextfarbe oder in WEIß
auszuführen (siehe Kapitel 3.2.3 Standardfarben, jede Farbe ist definiert).
- Der Schriftzug enthält alle Pflichtkennzeichnungen.