2.1 Gestaltungsrichtlinie des Landes (Corporate Design)

Das Erscheinungsbild der Internetseiten ist den Ministerien, ihren nachgeordneten Einrichtungen und Behörden und der Staatskanzlei durch das Gestaltungshandbuch der Landesregierung verbindlich vorgegeben.

Die im Corporate Design der Landesregierung Brandenburg definierten Gestaltungselemente erleichtern die Orientierung auf den einzelnen Internetseiten. So macht die Platzierung der Wort-Bild-Marke die Landesregierung Brandenburg als Betreiberin des Internetauftritts kenntlich und ist daher verbindlich.