Beispiel: Artikel, Multimedia 1

Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Der Test umfasst insgesamt 50 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die sagen, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Das Prüfverfahren ist im Detail offengelegt.


Die Grundlage des Tests: BITV 2.0

Beim abschließenden Test erfolgt die Auswahl des Prüfgegenstands in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Geklärt wird, was prinzipiell in die Prüfung einbezogen werden soll, für welche Webseiten das Ergebnis des BITV-Tests also gilt. In der Regel ist das die gesamte Website, einschließlich historischer Bereiche und Daten in Nicht-HTML-Formaten wie PDFs zum Herunterladen.

Dazu gehören auch eingebundenen Funktionen oder Services (Kommentare, lokale Suche, Seitenzähler). Soll etwas ausgenommen werden, muss bei einer Veröffentlichung des Ergebnisses auch die Einschränkung des Prüfgegenstandes deutlich gemacht werden.

Die Seitenauswahl für die Prüfung erfolgt unabhängig vom Auftraggeber. Ausgewählt werden mindestens drei repräsentative Seiten. Immer dabei ist die Startseite. Die Anzahl der ausgewählten Seiten richtet sich nach der Komplexität des Angebotes. Bei Websites mit unterschiedlichen Seitentypen werden zusätzliche Seiten ausgewählt, etwa solche mit Datentabellen oder Formularelementen, Ergebnisseiten der site-internen Suchfunktion, oder Seiten mit multimedialen Inhalten.

„Holger Klein/Helmholtz-Gemeinschaft“ cc-by-3.0



Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als "gut zugänglich" bewertet, ab 95 Punkten als "sehr gut zugänglich". Der Fragebogen stützt sich auf das Verfahren des BITV-Tests. Die Zuverlässigkeit der Ergebnisse hängt davon ab, wie gut Sie sich mit den Prüfschritten des BITV-Tests vertraut machen. Die Selbstbewertung kann nicht mit der unabhängigen Prüfung durch eine BIK-Beratungsstelle gleichgesetzt werden. Die Selbstbewertung setzt voraus, daß der Prüfer mit dem Webauftritt vertraut ist. Die Auswahl und Analyse repräsentativer Seiten ist daher nicht erforderlich und nicht vorgesehen. Alle Bewertungen beziehen sich auf den Webauftritt als Ganzen.

Info zum Video:
Name
Beispiel Brandenburg
Länge
2:35
Sprache
Deutsch
Untertitel
Deutsch
Urheber
Brandenburg
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Weitere Informationen:

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