Die Corporate Language (engl. für einheitliche Unternehmenssprache) für brandenburg.de definiert neben
den Vorschriften zum abgestimmten Sprachgebrauch folgende Regeln für alle Texte und Inhalte:
- Synonyme sollten vermieden werden.
- Fremdsprachige Begriffe sind durch geeignete deutsche Begriffe zu ersetzen.
- Auf geschlechtergerechte Begriffe ist zu achten.
- Begriffe, die bereits im Landesorganisationsgesetz (LOG) definiert sind, müssen nicht aufgeführt sein.
- Alle Begriffe sind überwiegend im Singular aufgeführt. Ihr Einsatz im Plural oder Singular erfolgt kontextabhängig.
Begriffe in der Navigation:
- A - Z
- Aktuelles
- Ministerium
- Presse
- Publikation
- Service
- Suche
- Start
- Thema
Begriffe in der Interaktivität:
- Abbrechen
- Abmelden
- Anmelden
- Download
- Registrieren
- Senden
- Speichern
- Vorlesen
- Warenkorb
- Weiterlesen
- Adresse
- Anfahrt
- Anlage
- Bürgerbeteiligung
- Daten und Fakten
- Datenschutz
- E-Mail
- Förderung
- Formular
- Foto
- Grafik
- Impressum
- Internet
- Kontakt
- Landesportal
- Links
- Nachgeordneter Bereich
- Newsletter
- Organigramm
- Organisation
- Presse
- Pressekontakt
- Pressemitteilung
- Publikation
- Rechtsgrundlage
- Serviceportal
- Sitemap
- Social Media
- Stellenausschreibung
- Telefax
- Telefon
- Termin
- Terminvorschau
- Veranstaltung
- Weiterführender Beitrag
- Wettbewerb