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Themenlogos und Logos nachgeordneter Behörden sind auf gleicher Höhe wie die Wort-Bild-Marke rechtsbündig zu setzen. Sie sind vorzugsweise als SVG-Grafik einzubinden und als Link zur Startseite auszuführen. PNG-Grafiken sind alternativ zulässig. Die Themenfarbe der Seite sollte möglichst den im Logo verwendeten Farben ähneln, um ein stimmiges Gesamtbild zu erzeugen.
Das Logo wird bei fehlendem Platz durch die Wort-Bild-Marke überschrieben bzw. ausgeblendet.
Das Element muss über einen Alternativtext verfügen.
Das Themenlogo verweist als Link auf die Themenstartseite des Anbieters.
Auf einen Schutzabstand rechts sollte verzichtet werden, damit das Themenlogo optisch mit der Fluchtlinie abschließen kann. Das Themenlogo ist optimal im Verhältnis 1:3 anzuzeigen (dreifach breit wie hoch). Vertikal ausgerichtete Logos sind eher im Inhaltsbereich, bspw. innerhalb der Spalte im rechten Seitenbereich (sog. „Marginalspalte“) zu platzieren, um eine zu starke Verkleinerung zu verhindern.